337/2022 | Das ist das Mindeste: Gemeinschaftlicher Wettbewerb für Eberhardstraße 28 und Steinstraße 4

Wie reagiert der Neubau auf das historisch bedeutsame und in den vergangenen Jahren mit großer Anstrengung aufgewertete Umfeld? Wie sind das Konzept der Lebenswerten Innenstadt mit nur minimalem notwendigem Autoverkehr und die Tiefgarage in der Steinstraße in Einklang zu bringen? Welche Auswirkungen hat das Sicherheitskonzept der Bundesbank auf den öffentlichen Raum?

Die beiden Grundstücke Eberhardstraße 28 und Steinstraße 4 befinden sich nicht nur in zentraler Lage, sondern auch in einem bedeutsamen Umfeld. Städtebaulich liegen sie im Abgrenzungsbereich des Konzepts der Lebenswerten Innenstadt, sodass der Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums eine besondere Bedeutung zukommt. Sie grenzen außerdem an eines der ältesten Quartiere der Stuttgarter Altstadt – das Viertel am Hans-im-Glück-Brunnen –, in der Eberhardstraße befinden sich neun Kulturdenkmale aus verschiedenen Epochen.

Architektonisch wurden im Umfeld in den vergangenen Jahren viele Anstrengungen unternommen, einem historischen Stuttgart gerecht zu werden: Gegenüber des jetzigen Galeria Kaufhof wurde beim Neubau der Eberhardhöfe die klassizistische Fassade der ehemaligen Teppichgalerie originalgetreu wiederaufgebaut. Die LBBW Immobilien realisiert derzeit vier kleinteilige Giebelhäuser auf dem direkt an den Galerie Kaufhof angrenzenden Grundstück am Rande des Hans-im-Glück-Viertels. Mit dem im 16. Jahrhundert gebauten Hegel-Haus und dem 1928 fertiggestellten Tagblatturm – dem ersten Hochhaus Stuttgarts und dem ersten in Sichtbeton ausgeführten Hochhaus weltweit – stehen mindestens zwei weitere architektonisch bedeutsame Stadtbausteine im direkten Umfeld.

Darüber hinaus befinden sich im direkten Umfeld mehrere öffentliche Nutzungen: das Hegel-Museum im Hegel-Haus, die Jugendkunstschule JuKus, mehrere Theater und kulturpädagogische Einrichtungen wie das JES und das FITZ sowie – zukünftig und nicht zuletzt – die öffentliche Nutzung, die auf dem jetzigen Parkhaus in der Steinstraße 4 entstehen soll. Auf deren Umfeld könnten die Hochsicherheitsmaßnahmen der Bundesbank Einfluss nehmen.

Um dieses komplexe Umfeld ganzheitlich und am Gemeinwohl orientiert in den Entwurf der neuen Bausteine auf den Grundstücken Eberhardstraße 28 und Steinstraße 4 einzubeziehen, muss die Landeshauptstadt Stuttgart sich aktiv inhaltlich und preisrichterlich in den Wettbewerbsprozess einbringen.

Wir beantragen daher:

Die Landeshauptstadt Stuttgart hält im Rahmen des Vergleichs vertraglich eine mindestens gemeinschaftliche Auslobung des Wettbewerbs für die Eberhardstraße 28 und Steinstraße 4 fest und bringt sich inhaltlich und in der Jury mindestens gleichberechtigt mit der SIGNA in den Prozess ein.