380/2022 | Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) – Erledigung von Anträgen

Wir beantragen zur Behandlung im Reform- und Strukturausschuss:

1. Erledigung von Anträgen nach Stellungnahme der Verwaltung:

1. Wird nach erfolgter Stellungnahme der Verwaltung von der/den beantragenden Fraktionen nicht innerhalb von 6 Monaten eine Behandlung des Antrags in einem geeigneten Gremium gefordert, gilt der Antrag formal als erledigt.

2. Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen werden mit dem Hinweis versehen, dass sie mit einer Reaktionsfrist von 6 Monaten als erledigt gelten.

3. Vor formaler Erledigung eines Antrags wird/werden die Fraktion/en mit einer Frist von 4 Wochen von der Verwaltung daran erinnert, dass der betreffende Antrag mit Ablauf dieser 4 Wochen als erledigt gilt.

2. Eine mündliche Erledigung von Anträgen im Ältestenrat, wird explizit ausgeschlossen. Da gemäß § 33a GemO der Ältestenrat lediglich zur Unterstützung des „Bürgermeisters in Fragen der Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen des Gemeinderats“ dient und nicht zur inhaltlichen Beratung.

3. Wird ein Antrag im Fachgremium mündlich erledigt, wird in der Stellungnahme zum Antrag neben dem Hinweis „Mündlich erledigt“ auch der entsprechende Ausschnitt des Protokolls in die schriftliche Stellungnahme eingefügt bzw. angehängt.

Begründung:

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) soll in Folge der Novelle der Hauptsatzung überarbeitet werden. Um eine möglichst sinnvolle und klare GOG zu fassen, die die Arbeit des Gemeinderats leitet, ist in den Bereichen der Antragerledigung und des Ältestenrats nach zu fassen.

Bisher werden Anträge gemäß dem Stuttgarter Weg meist zu erst durch eine Stellungnahme der Verwaltung beantwortet. Im Nachgang nimmt sich wahlweise die Verwaltung des Themas an und tritt mit einer geeigneten Vorlage an den Gemeinderat heran. Andernfalls kann der Antragsteller die Behandlung einfordern oder den Antrag zurückziehen.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt derzeit auch häufig in den Fachausschüssen als mündlicher Bericht und wird mit Rückfrage an die Antragssteller erledigt.

Dieses Vorgehen ist bisher nicht in der aktuellen Fassung der GOG dokumentiert. Außerdem fehlen Details zur Erledigung von Anträgen, was derzeit dazu führt, dass im Verwaltungssystem viele Anträge als nicht erledigt kursieren aber eigentlich lange verjährt sind.

Besonders bei mündlicher Erledigung von Anträgen, ist die Transparenz für die Öffentlichkeit aktuell sehr eingeschränkt. Protokolle von mündlichen Erledigungen durch Berichte sind sehr schwer zu finden und dadurch quasi intransparent für die Bürgerschaft.