199/2020 | Verstöße gegen Corona-Verordung
Hintergrund der Anfrage:
Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung hört und liest man vermehrt von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Stuttgart, die aufgrund von Verstößen gegen diese Verordnung mit Bußgeldern belegt wurden. Im Vollzug dieser Maßnahmen zeigt sich mitunter eine Diskrepanz: Mal drücken die Beamten ein Auge zu, an anderer Stelle werden ohne Umschweife Strafen ausgesprochen. Auch hinsichtlich der Zahl angemeldeter Demonstrationen, die bezüglich einzuhaltender Mindestabstände naturgemäß schwer zu handhaben sind, kommen Fragen der Verhältnismäßigkeit auf.
Daher möchten wir anfragen:
1. Wie oft wurden bisher in Stuttgart Bußgelder wegen Verstoßes gegen §3 Abs. 1 und 2 der Corona-VO verhängt?
2. Wie viele Bürgerinnen und Bürger waren darunter, die bereits beim ersten Verstoß mit Bußgeldern belegt wurden?
3. Wie hoch ist die Gesamtsumme dieser Bußgelder bisher?
4. Wie hoch ist die durchschnittliche Bußgeldsumme jener, die erstmalig mit einer Strafe belangt wurden?