193/2021 | Kaufhof Bad Cannstatt: kopflosen Abriss und jahrelange Baubrache verhindern – Erst Zwischennutzung und Konzepterstellung für die Zukunft, dann handeln

Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Freie Wähler.

Begründung:

Der Kaufhof Bad Cannstatt gibt leider heute schon ein tristes Bild ab. Seit Ende 2020 stehen weite Teile des Areals leer. Noch schlimmer könnte die Situation aber Ende des Jahres aussehen, denn die Fläche gehört drei Eigentümern und ist bis zum Herbst an die Firma Signa verpachtet. Ziel der Eigentümer ist es, die Fläche unbebaut zurück zu erhalten und dann zu planen, was künftig auf dem Areal passiert. Die LBBW als Unternehmen, das auch im Teilbesitz von Stadt und Land ist, hat zwar Pläne – und diese auch bereits mit der Stadt diskutiert –, allerdings ist sie auch nur eine Teileigentümerin der Gesamtfläche. Daher sind nicht nur bauliche Fragen, sondern auch Eigentumsfragen aus heutiger Sicht noch nicht geklärt.

Ein Abriss des heutigen Gebäudebestands hätte fatale Folgen für Bad Cannstatt. Ähnlich wie beim Budenareal gegenüber dem Cannstatter Carré droht hier eine Baubrache, die jahrelang ungenutzt oder untergenutzt ist, nämlich so lange, bis klar ist, was auf dieser Fläche künftig geschehen soll.

Wir finden, im Sinne der städtebaulichen Entwicklung des nach der Innenstadt größten Einzelhandelsareals im B-Zentrum Bad Cannstatt kann die Stadt nicht sehenden Auges auf eine solche Situation zulaufen. Jetzt ist es geboten, dass die Stadt gemeinsam mit den Eigentümern nach einer Lösung sucht, wie man ein Konzept für eine künftige Nutzung schnell entwickelt. Welche Nutzungen künftig an dieser Stelle möglich sind, welche Bebauung möglich ist, wie diese aussieht, ob der Bebauungsplan geändert werden muss und ob an der Stelle eine Umnutzung des Gebäudebestands oder ein Neubau denkbar sind, sollte nun schnell gemeinsam mit der Stadt geklärt werden. Die künftige Gestaltung des Entrée der Cannstatter Marktstraße, dem B-Zentrum und somit größten Einkaufareals nach der Innenstadt, ist stadtweit relevant und sollte in Form eines Wettbewerbs mit städtischer Beteiligung definiert werden.

So lange, bis die künftige Nutzung klar ist, sollte der heutige Gebäudebestand durch Zwischennutzungen belebt werden. Am Fluxus konnte in der Innenstadt gezeigt werden, wie attraktiv ein Areal durch eine Zwischennutzung werden kann und gleichzeitig, wie diese einen Ort auch für die künftige Nutzung aufwertet. Ein Abriss und möglicherweise eine Budenburg oder ein Parkplatz an solch einer wichtigen Stelle hätte nicht nur negative Auswirkungen auf das Areal selbst, sondern würde die gesamte Marktstraße in Mitleidenschaft ziehen – und das in einer Situation, in der der Einzelhandel durch Corona schon genug gebeutelt ist.

Daher gilt es nun, die Chance zu nutzen und auf die Eigentümer einzuwirken, jetzt nicht kopflos negative Fakten zu schaffen, sondern erst zu überlegen und zu planen und dann zu handeln.

Wir beantragen daher:

1. Im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen berichtet die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand am Standort Kaufhof und lädt hierzu auch die heutigen Eigentümer ein.

2. Die Stadt nimmt Gespräche mit den Eigentümern auf, um einen vorschnellen Abriss zu verhindern und so lange, bis ein Konzept für die spätere Nutzung steht, eine befristete Zwischennutzung auf den Weg zu bringen.

3. Es wird dargestellt, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um einen Abriss, den die Stadt ja genehmigen muss, zumindest so lange zu verhindern, bis ein städtebauliches Konzept erarbeitet wurde.

4. Es wird dargestellt, welche planrechtlichen Möglichkeiten bestehen, da für künftige Nutzungen ggf. eine Bebauungsplanänderung notwendig wird.