189/2020 | Sicherheit der Fußgänger_innen und Radfahrer_innen

Hintergrund der Anfrage:

Mit dem Luftreinhalteplan für Stuttgart wurde beschlossen, auf Vorbehaltsstraßen Tempo 40 statt 50 einzuführen. Von dieser Maßnahme verspricht man sich eine weitere Reduktion der Luftverschmutzung, insbesondere von Stickoxiden. Vor diesem Hintergrund - Schutz der Gesundheit unserer Bürger_innen - erachten wir dies als sinnvoll und positiv.

Seit dem Ausbruch des Corona-Virus wird in Stuttgart ein starker Rückgang des motorisierten Individualverkehrs gemessen; bei gleichzeitiger Zunahme des Rad- und Fußverkehrs (Siehe auch Antrag Nr. 109/2020). Dies ist auch damit zu erklären, dass viele Menschen den ÖPNV meiden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Insgesamt wird es auf den bisher ausgewiesenen Rad- und Fußwegen eng. Die Radfahrer_innen und Fußgänger_innen laufen dann zwangsläufig große Gefahr, den durch die Corona-Verordnung vorgegebenen Sicherheitsabstand von 1,50 m nicht einhalten zu können. Hierdurch steigt das individuelle Ansteckungsrisiko. So prüft die Stadt Köln aktuell die Möglichkeit, flächendeckend Tempo 30 für Autos in der Innenstadt einführen zu können. So können Radfahrer_innen gefahrlos auf Pkw-Spuren ausweichen.

Auch wir sehen es als dringende Notwendigkeit, temporär bestehende Regelungen der Straßenverkehrsordnung anzupassen bzw. Ausnahmen zuzulassen. So können die Stuttgarter_innen einen substanziellen Beitrag zur Gesunderhaltung der Bevölkerung leisten.

Wir fragen:

Wir fragen deshalb an, ob es in Stuttgart möglich ist, flächendeckend (Bundesstraßen ausgenommen) Tempo 30 einzuführen und hierfür - gemeinsam mit dem Land BW - die Möglichkeit zu schaffen, die Radwegbenutzungspflicht in der Innenstadt aufzuheben.

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