185/2020 | Schnelle Hilfe für die Gastronomie in Corona-Zeiten
Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, SPD.
Hintergrund der Anfrage:
Die Corona-Pandemie hat die Stuttgarter Gastronomie hart getroffen. Existenzen stehen auf dem Spiel und damit auch die Lebensader dessen, was Stuttgart gerade in den Sommermonaten auszeichnet – eine belebte, weltoffene und florierende Stadt. Viele Gastronomiebetriebe sind nun in ihrer Existenz bedroht. Die Landeshauptstadt Stuttgart soll die Gastronomen in dieser Situation unterstützen und auch kreative Möglichkeiten zur Erweiterung des gastronomischen Angebots und damit eine Abmilderung des Verdienstausfalls ermöglichen. Ab dem 18. Mai 2020 dürfen unter Einhaltung der erforderlichen strengen Hygienevorschriften Biergärten sowie Außengastronomieflächen wieder betrieben werden. Hierfür ist insbesondere zwischen den Gästen ein Abstand von 1, 5 Metern einzuhalten. Um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, ist die Zulassung und gegebenenfalls Erweiterung der Außengastronomieflächen ein wirksames Instrument.
Mit unserem Zielbeschluss einer lebenswerten Innenstadt und Pilotversuchen wie den Parklets, aber auch Initiativen zu Außengastronomie auf Parkplätzen hat der Gemeinderat bereits seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die Stadt lebenswerter zu machen. Eine kurzfristige Genehmigung von mehr außengastronomischen Flächen hilft der Stadt nun, den Status quo zu sichern und nicht zu riskieren, dass wir künftig belebte Flächen aufgrund von Pleiten und Insolvenzen verlieren. Darüber hinaus sammelt die Stadt Erfahrungen, welche uns für die weitere Fortentwicklung der lebenswerten Innenstadt hilfreich sein werden. Dass auch eine temporäre Umnutzung gut funktioniert zeigt Wien. Dort werden Kfz-Stellplätze durch sogenannte Schanigärten temporär umgenutzt. Oft sind diese mit Blickschutzwänden eingezäunt, auf einem Podium errichtet oder mit Topfpflanzen geschmückt. Sie sind damit von der Straße sicher abgegrenzt und erhöhen durch die Begrünung die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zur Unterstützung der Gastronomie geht nun auch München den Weg, der Gastronomie kurzfristig Außenflächen befristet für 2020 zur Verfügung zu stellen und hat hierzu einen Beschluss im Stadtrat gefasst.
Wir beantragen daher:
1. Außengastronomie wird kurzfristig und dort, wo es räumlich und rechtlich möglich ist, zugelassen und erweitert. Hierfür werden zum Beispiel temporäre Umwandlungen von Parkplätzen in Außengastronomiebereiche im Einzelfall unbürokratisch ermöglicht. Gastronomiebetrieben ohne Außengastronomieflächen wird eine Außengastro-Nutzung im öffentlichen Raum ermöglicht.
2. Diese Maßnahmen gelten zunächst befristet für 2020. Die städtischen Gebühren für Außengastronomieflächen werden für die Dauer der wegen Corona behördlich angeordneten Betriebsschließungen erlassen.
3. Der Antrag wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik am 19.05.2020 zu Punkt 19c aufgerufen.