178/2020 | Infektionsschutz in den Gesamtunterbringungen (GUs) Stuttgarts gewährleisten – Anpassung der Bedingungen in den GUs während der Corona-Pandemie
Hintergrund der Anfrage:
In Zeiten der Corona-Pandemie sind wir alle angehalten, Hygieneregeln und Abstandsregelungen zum Infektionsschutz einzuhalten. In den Gesamtunterkünften, in denen pro Person 4,5 - 7 qm zur Verfügung stehen, ist dies leider kaum möglich. Die Küchen und Toiletten, sowie Duschvorrichtungen werden meist gemeinsam genutzt und stellen daher eine optimale Ausbreitungsmöglichkeit für das Corona-Virus dar. Es wohnen teilweise mehrere Einzelpersonen in einem Zimmer, daher gibt es kaum Möglichkeiten sich zu schützen.
Auch ältere, stark vorerkrankte und damit besonders gefährdete Menschen wohnen weiterhin in den GUs. Sie sind besonders schutzbedürftig. Die ungewohnten Bedingungen und die Angst vor einer Ansteckung sind teilweise sehr groß bei den Bewohner_innen. Wegen ihrer traumatischen Vorgeschichte haben sie häufig weniger psychische Stabilität und Ressourcen, mit den Umständen, die die Pandemie mit sich bringt, umzugehen (drohende Arbeitslosigkeit, fehlende Sozialkontakte, beengte Wohnverhältnisse usw.).
Die meisten Bewohner_innen beziehen ihre Informationen über die Pandemie aus Informationsquellen ihrer Heimatländer. Das führt teilweise zu großen Verunsicherungen. Insbesondere Schüler_innen haben nicht das unterstützende Umfeld und die Zugangsmöglichkeiten, das Homeschooling durchzuführen. Es fehlt an digitalen Geräten und Internet. Unterstützungsmöglichkeiten entfallen oft: Eltern sind häufig überfordert, ehrenamtliche Helfer_innen haben momentan Besuchsverbot in den GUs. Von einzelnen Unterkünften wissen wir, dass es Fälle und Verdachtsfälle in den Unterkünften gibt, die sich sehr schnell ausbreiten und ausbreiten könnten. Mitarbeiter_innen sind bei eingeschränkten Beratungszeiten weiterhin fast täglich vor Ort, was sehr wichtig ist. Auch sie müssen ausreichend geschützt und Vorgänge für sie in dieser schwierigen Zeit erleichtert werden.
Wir fordern die Verwaltung auf, folgende Punkte umzusetzen:
- Abfrage der Risikogruppen in den GUs sowie Prüfung von nutzbarem geeigneten Wohnungs-Leerstand, um besonders gefährdeten Menschen Wohnraum zum Schutz anbieten zu können. Evakuierung der Risikogruppe ermöglichen.
- Entzerrung der Zimmer: Einzelpersonen soll nach Möglichkeit ein Einzelzimmer angeboten werden
- Schaffung von einzelnen leeren Zimmer pro Unterkunft, um im Zweifel Verdachtsfälle schnell isolieren zu können
- Regelmäßige und professionelle Reinigung der Sanitär- und Gemeinschaftsräume
- Ausstattung der Gemeinschaftsräume mit Desinfektionsmittelspendern
- Ausstattung aller Mitarbeiter_innen, die in den GUs arbeiten mit FFP 2 Masken, Desinfektionsmittel (für die Hände und Flächen), Schutzkleidung und Handschuhen
- Regelmäßige Testung des Personals auf das Virus
- Detailliertes Informationsmaterial in sämtlichen Sprachen über das Virus an sich, Hygieneregeln, sowie die aktuellen Landes-Verordnungen
- Erarbeitung einer Unterstützungsmöglichkeit für die Schüler_innen. Spendenaufruf für digitale Geräte und/oder Einrichtung von Arbeitsplätzen, sowie Einrichtung von WLAN
- Vorrangig für die Schüler_innen Wiederaufnahme von Lernangeboten unter strikten Auflagen des Infektionsschutzes (durch Ehrenamtliche)
- Die Kinder und Jugendlichen in gezielter Hygiene- und Umgangsregelung schulen (als Vorbereitung auf die Schule)
- Gewährleistung einer sehr schnellen Evakuierung von Verdachtsfällen sowie einer Vereinfachung der Organisation für die Mitarbeiter_innen (momentan großer bürokratischer Aufwand, 9-13 seitiges Formular)
- Das Sozialamt entwickelt - neben dem jüngst vorgelegten Plan - ein möglichst unbürokratisches Verfahren, wie bei Verdachts bzw. Krankheitsfällen schnell und effizient vorgegangen und dies mit den einzelnen Trägern transparent kommuniziert wird, damit zeitnah ein ausreichender Infektionsschutz für alle Bewohner_innen und speziell für Risikopatienten gewährleistet ist.
Wir beantragen einen zeitnahen Bericht dazu im Sozial- und Gesundheitsausschuss. Nach unserem Kenntnisstand (direkte Informationen aus den Einrichtungen) sind oben genannte Punkte nicht bzw. nicht ausreichend umgesetzt, daher möchten wir hier dringend um die Prüfung aller Einrichtungen, evtl. um Nachbesserung und eine entsprechende Stellungnahme bitten. Vor allem da erste Fälle bzw. Verdachtsfälle bereits vorliegen, möchten wir diesen Antrag im Bezug auf den Antrag von der FrAKTION (70/2020) konkretisieren und ergänzen.