159/2022 | Messerverbotszone Innenstadt

Interfraktioneller Antrag mit FDP, Die FrAKTION.

Begründung:

Wir nehmen u.a. Bezug auf den Bericht bzw. Lagebericht des Vize-Polizeipräsidenten von Stuttgart Markus Eisenbraun in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 04.05.2022. Er berichtete, dass in dem Jahreszeitraum von März 2021 bis März 2022 insgesamt 1048 Fälle mit dem Tatmittel Messer gezählt worden seien, wovon ca. ¼ (somit rechnerisch ca. 250) auf die Stuttgarter Stadtviertel Neue Vorstadt, Oberer Schlossgarten, Rathaus und Hauptbahnhof entfielen. Der Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg vom 08.03.2022 auf eine Anfrage der FDP-Fraktion lassen sich allerdings genau für die oben genannten Stadtviertel im Hinblick auf die erfassten Fälle mit dem Tatmittel Messer für die Jahre 2017 - 2021 folgende Zahlen entnehmen, was einen Fünfjahrestiefstwert darstellt

2017: 53

2018: 61

2019: 59

2020: 78

2021: 50,

statt der vom Vize-Polizeipräsidenten genannten 250 Fälle. Die uns im Verwaltungsausschuss präsentierten Zahlen weisen insoweit nicht nur eine große Diskrepanz zu den Zahlen des Innenministeriums auf, sondern sind auch in Teilen nicht aussagekräftig, um eine Messerverbotszone zu begründen, insbesondere da Fälle z.B. von häuslicher Gewalt u.a. nicht gesondert aufgeführt sind, bei denen eine Messerverbotszone keinerlei Auswirkungen hätte.

Der ergänzende Bericht des Vize-Polizeipräsidenten im Jugendhilfeausschuss vom 09.05.2022, dem man entnehmen konnte, dass in der genannten Zahl von 1048 auch Fälle genannt worden seien, in denen eine Drohung mit dem Gebrauch eines Messers erfolgte, oder - auch legal - ein Messer mitgeführt worden sei, ist mehr als unbefriedigend.

Des Weiteren wurden, sowohl vom Oberbürgermeister Dr. Nopper, als auch vom Vize-Polizeipräsidenten eine Messerverbotszone u.a. auch damit begründet, dass die Zahlen der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in etwa gleich hoch geblieben seien. Diese betrugen, zumindest nach den Zahlen des Innenministeriums, in den oben genannten Stadtvierteln wie folgt:

2017: 51

2018: 72

2019: 71

2020: 76

2021: 71

Zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehören allerdings auch Straftaten wie z.B. Internetpornografie oder auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die nicht im öffentlichen Raum, sondern z.B. bei häuslicher Gewalt erfolgt sind. Auch hier würde eine Messerverbotszone schlicht keinerlei Auswirkungen haben.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung berichtet in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses zu folgenden Punkten, jeweils aufgeschlüsselt im Hinblick auf die Gesamtstadt sowie die Stuttgarter Stadtviertel Neue Vorstadt, Oberer Schlossgarten, Rathaus und Hauptbahnhof:

1.) Zu den vom Vize-Polizeipräsidenten präsentierten Zahlen zu den „Messerdelikten“:

a) Wie viele davon betreffen häusliche Gewalt?

b) Wie viele Messer wurden hierbei tatsächlich im öffentlichen Raum mitgeführt und wie hoch war die Zahl der illegal, bzw. legal mit sich geführten Messer?

c) Wie hoch ist die Zahl der Fälle, in denen im öffentlichen Raum „lediglich“ mit dem Gebrauch eines Messers gedroht wurde, ohne dass ein Messer tatsächlich zum Einsatz kam?

2.) Sexualstraftaten:

a) Wie hoch ist die Zahl der Sexualstraftaten im öffentlichen Raum?

b) Wie hoch ist die Zahl der strafbaren Internetpornografie in den genannten Zahlen der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung?

c) Wie hoch ist die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die in Beziehungen oder im Rahmen häuslicher Gewalt ausgeübt wurden? 3) An welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten werden, aufgeschlüsselt nach Deliktarten, die meisten Straftaten im öffentlichen Raum, insbesondere in den Stuttgarter Stadtvierteln Neue Vorstadt, Oberer Schlossgarten, Rathaus und Hauptbahnhof, begangen? 4) Welche Erfahrungen gibt es zu den Auswirkungen der Einführung von Waffen- bzw. Messerverbotszonen in anderen Städten?

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