155/2020 | Mieten gastronomischer Pächter_Innen der SWSG halbieren

Hintergrund der Antrags:

Restaurants, Cafés, Kneipen, Bars, Diskotheken und Clubs trifft die derzeitige Krise doppelt: Während sie keine Einnahmen generieren, müssen sie weiterhin die Pacht ihrer Räumlichkeiten begleichen. Je nach Größe und Lage handelt es sich dabei um erkleckliche Summen, die Monat für Monat fällig werden. Durch die momentanen Schließungen tragen die Pächter_Innen maßgeblich zum Infektionsschutz bei. Angesichts der Ungewissheit hinsichtlich der Dauer der momentane Schutzmaßnahmen, wachsen die Sorgen der Betreiber_Innen gastronomischer und damit auch kultureller Angebote.

Wir beantragen:

Wir halten es deshalb für ein Gebot der Stunde, dass die Stadt Stuttgart im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch hier bestmöglich unterstützt. So erachten wir es als solidarisches, pragmatisches Entgegenkommen gegenüber den Pächter_Innen der beschriebenen Gewerbetreibenden, die Mieten der Liegenschaften der SWSG für den Zeitraum, in dem sie aufgrund der Schutzmaßnahmen ihren Betrieb nicht öffnen können um 50 Prozent zu kürzen. Wir halten die dadurch entstehenden Umsatzeinbußen der stadteigenen Wohnungsgesellschaft für vertretbar und würden mit einer solchen Maßnahme dafür sorgen, die finanzielle Last der Betroffenen erheblich zu senken.