145/2022 | Eine sichere Innenstadt ohne Videoüberwachung und ohne pauschale Verbote Änderungsantrag zu GRDrs 224/2022

Interfraktioneller Antrag mit Die FrAKTION, FDP.

Wir beantragen:

Wir beantragen, der Gemeinderat möge folgende Ergänzungen für die interdisziplinäre Erarbeitung des Konzepts „Bespielung öffentlicher Flächen für eine sichere Innenstadt“ GRDrs 224/2022 beschließen:

1. Eine Ausweitung und Intensivierung der mobilen Jugendarbeit / Street Work

2. Die Ausweisung von mehr öffentlichen Räumen für Jugendliche, die von den Jugendlichen selbst bespielt und gestaltet werden können.

3. Eine Befragung und Untersuchung, welche Angebote junge Frauen brauchen, um die Innenstadt als attraktiven und sicheren Ausgehort wahrzunehmen und anzunehmen.

4. Eine Stärkung der Kriminalprävention auf dem Cannstatter Wasen (anlässlich von Frühlingsfest und Volksfest), um sexuelle Übergriffe gegen Frauen und Schlägereien besser aufzuklären bzw. zu verhindern.

5. Die Stadt setzt sich beim Land dafür ein, auf eine den Erlass einer Messerverbotszone oder Waffenverbotszone in Stuttgart zu verzichten.

6. Mehr Mülleimer in der Innenstadt.

Wir beantragen, der Gemeinderat möge beschließen, folgende Punkte aus der GRDrs 224/2022 unter IV Ordnungspolitische Maßnahmen (Seite 3) ersatzlos zu streichen:

7. Videobeobachtung

8. Alkoholkonsumverbot

9. Verweilverbot

10. Aufenthaltsverbot

Begründung:

Wir setzen uns für ein sicheres und positives Miteinander im öffentlichen Raum ein. Bei der Frage der Sicherheit hilft grundsätzlich ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik für Stuttgart aus dem Jahr 2021. Der Trend ist sehr deutlich: Zahl der Straftaten ist seit Jahren rückläufig.

Die Zahl Rohheitsdelikte, also Delikte, die sich „(…) aus einer Mensch – Mensch – Konfrontation ergeben, unter anderem Raubdelikte, Körperverletzungen, Nötigungen und Bedrohungen“ (Polizeiliche Kriminalitätsstatistik Stuttgart, S. 26) ist zwischen den Jahren 2020 und 2021 um 1421 Taten gesunken, was einem Rückgang von 17 Prozent entspricht. Auch im Vergleich zum 10-Jahres-Durchschnitt ist das Jahr 2021 mit einem deutlichen Rückgang an Straftaten in der Statistik zu finden (S. 27). Im Speziellen ist die Zahl der Körperverletzungsdelikte welche auf Straßen / Wegen / Plätzen begangen wurden zwischen dem Jahr 2020 und 2021 deutlich gesunken. Von 922 solcher Straftaten im Jahr 2020 sank die Zahl dieser Taten im Jahr 2021 auf 666, was einem prozentualen Rückgang von rund 28 Prozent entspricht.

Im Lichte dieser Zahlen ist eine Verschärfung der ordnungsrechtlichen Maßnahmen unangemessen, überzogen und nicht vermittelbar. Politik mit Gefühlen und nicht mit Fakten zu machen, kann eine gefährliche Dynamik mit sich bringen. Deshalb liegt es an allen Beteiligten, nicht mit Ängsten zu arbeiten, sondern mit Aufklärung und Objektivität.

Anstelle von weiteren repressiven Maßnahmen setzen wir uns dafür ein, die erfolgreiche, wertvolle und wichtige mobile Jugendarbeit weiter zu stärken und auszubauen. Zudem sehen wir die Notwendigkeit, Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln, wie die Innenstadt für Frauen zu einem attraktiveren Ausgehort werden kann. Sexuelle Übergriffe gegen Frauen und Schlägereien auf dem Cannstatter Wasen (anlässlich von Frühlingsfest und Volksfest) sind seit Jahren ein Problem, die aber bislang mit keinem Wort bei der interdisziplinären Erarbeitung des Konzepts zur Bespielung öffentlicher Flächen für eine sichere Innenstadt genannt werden. Hier erwarten wir, dass in dem Konzept auch wirksame Maßnahmen formuliert werden, um die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit den großen, für viele Besucher:innen sehr alkohollastigen Veranstaltungen auf dem Wasen zu reduzieren und besser aufzuklären.

Pauschale Verbote, Videoüberwachung und massive Polizeipräsenz setzen das Zeichen, dass bestimmte Gruppen von Jugendlichen und jungen Menschen in Stuttgart unerwünscht sind. Das wollen wir ändern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass es keine Videoüberwachung – auch keine „Videobeobachtung“ wie es in der GRDrs 224/2022 heißt – gibt. Insbesondere anlasslose Videoüberwachung ist ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Zudem gibt es keine Nachweise, dass durch Videoüberwachung die Kriminalität sinkt. Der Europäische Datenschutzausschuss hat zudem klar zum Ausdruck gebracht, dass Videoüberwachung auf das absolute Minimum zu beschränken ist und öffentliche Stellen sie nicht routinemäßig in ihrem Aufgabenbereich machen dürfen.

Eine Messerverbotszone oder auch Waffenverbotszone, die in den Medien diskutiert wird, lehnen wir ab. Wir fordern das Land auf, eine solche Verbotszone nicht zu erlassen. Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass die Zahl der anlasslosen Körperkontrollen mit einer solchen Verbotszone stark ansteigt. Hier besteht die Gefahr, dass sich durch Körperkontrollen das ohnehin angespannte Verhältnis vieler junger Menschen zur Polizei weiter verschlechtert. Zudem sind Körperkontrollen auch oft Auslöser für Aggressionen, weil die zu kontrollierenden Personen auch an intimen Stellen ihres Körpers berührt werden.

Mit pauschalen Alkohol- Aufenthalts- und Verweilverboten kann man aus unserer Sicht gesellschaftliche Probleme nicht lösen. Diese führen nur zu Verdrängungsprozessen und zur Verlagerung an andere Orte. Deswegen können solche Verbote keinen wirksamen, nachhaltigen und wirkungsvollen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in der Innenstadt sein. Eine gute Prävention ist immer besser als ein Verbot.

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