1386/2021 | Erstellung eines Leitfadens für „Kunst am Bau“

Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die FrAKTION.

Wir beantragen:

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen erstellt in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt einen Leitfaden für „Kunst am Bau“ im Wirkungskreis Stuttgarts und legt diesen in 2022 dem Ausschuss für Stadtplanung und Technik, dem Ausschuss für Kultur und Medien sowie dem Gestaltungsbeirat zur Beratung vor.

Ziel ist, dass künftig - ausgehend von der bewährten Praxis des Bundes - auch die Stadt Stuttgart bei öffentlichen Bauten Mittel für „Kunst am Bau“ bei der Kostenplanung ansetzt und Künstler*innen im Wege eines Wettbewerbsverfahrens durch eine interdisziplinäre Fachjury beauftragt werden.

Hierbei sind insb. öffentliche Gebäude der Bildung, der Kultur, des Sports, des Gesundheitswesens und der Verwaltung zu berücksichtigen. Dazu werden anteilige Quoten an den Baukosten für „Kunst am Bau“ festgesetzt. Darüber hinaus soll die Anwendung des Leitfadens im Rahmen städtebaulicher Verträge geprüft werden.

Begründung:

Staatlich beauftragte „Kunst am Bau“ bereichert unser Leben und unseren Alltag. Sie fördert künstlerisches Wirken in vielfältigen Disziplinen. Im zurückliegenden Jahr hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das 70-jährige Jubiläum von „Kunst am Bau“ im Rahmen eines Festakts gewürdigt. Bereits 1950 beschloss der Deutsche Bundestag, dass „bei allen Bundesbauten ein fester prozentualer Anteil der Bausumme für Kunst am Bau eingesetzt werden soll“. [1] Dieses Jubiläum nehmen wir zum Anlass, künstlerischen Ausdruck als festen Bestandteil des baukulturellen Erbes in Stuttgart zu fördern und als identitätsstiftendes Element im Gedächtnis der Stadt zu verankern. Eine Praxis, die Anfang der 90iger Jahre aus Gründen des Sparzwangs deutlich zurückgefahren wurde (vgl. GRDrs 240/2008).

Die gebaute Stadt zeichnet sich durch eine Vielzahl von Baustilen aus. Darunter auch kunsthandwerklich gestaltete Fassaden und Portale, die mit originellen Ornamenten versehen wurden oder eine herausragende Architektursprache aufweisen. Sie sind Zeugnisse des Anspruchs, Ästhetik und die Funktionalität von Architektur zu verweben. Skulpturen, Installationen, Malereien, Mosaike, Grafiken oder Lichtkunst an bzw. in Gebäuden laden die Betrachter zur Auseinandersetzung mit künstlerischem Wirken ein. Das 1993 von Prof. Joseph Kosuth am Bonatz-Bau als Leuchtschrift installierte Hegel-Zitat „…daß diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist.“ sei als denkwürdiges Beispiel für eine solche künstlerische Intervention genannt. „Kunst am Bau“ regt zum Nachdenken an, fördert die Baukultur und sichert darüber hinaus Kunstschaffenden ein Einkommen.

Der Bund hat hierzu ein bewährtes Verfahren etabliert. So können die zuständigen Ämter bei der Erarbeitung eines Konzepts für Stuttgart auf den Leitfaden „Kunst am Bau“ des BMIs zurückgreifen. [2]

Wir sehen „Kunst am Bau“ genauso wie das BMI als einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Bauherrenaufgabe und wollen sie konzeptuell verstetigt sehen.

[1] https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/bundesbauten/kunst-am-bau/kunst-am-bau-node.html

[2] https://www.fib-bund.de/Inhalt/Leitfaden/KunstamBau/