1364/2021 | Ergänzungsantrag zur GRDrs. 780/2021: Neustrukturierung Areal Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart – Bad Cannstatt, 1. Bauabschnitt, Neubau Integrierte Leitstelle

Interfraktioneller Antrag mit SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die FrAKTION, FDP, Freie Wähler.

Wir beantragen:

Die Gemeinderatsdrucksache 780/2021 Neustrukturierung Areal Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart - Bad Cannstatt, 1. Bauabschnitt, Neubau Integrierte Leitstelle

wird zur Absicherung der Terminschiene sowie zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken um eine Beschluss-Ziffer 6 ergänzt, die da lautet:

    Die Verwaltung wird beauftragt, referatsübergreifend unter Federführung von Referat SOS baldmöglichst zu prüfen, wie das Terminrisiko beim Neubau der Integrierten Leitstelle zu minimieren ist; dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
    • Wie kann die notwendige Überschreitung der heute am Standort gültigen Ortsbausatzung (Baustaffel) ermöglicht werden (z.B. durch ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren oder dem Ausloten einer Befreiung über das heute vorgesehene Maß der Bebauung hinaus, etc.)?

    • Wie kann eine möglichst kurze Bauzeit für die Umsetzung der Maßnahme erreicht werden?

    • Wie kann der technische Support der heutigen ILS über das Jahr 2026 gesichert werden (z.B. Neuverhandlung)?

    Die Ergebnisse dieser Prüfung sind so rasch wie möglich von Referat SOS den gemeinderätlichen Gremien mitzuteilen.

Begründung:

In der GRDrs. 780/2021 wird die hohe Dringlichkeit des Vorhabens beschrieben. Die, Stand heute, zum 31.10.2026 auslaufende technische Unterhaltung der heutigen ILS setzt die Fertigstellung des Bauvorhabens unter einen extremen Zeitdruck. In der Vorlage ist beschrieben, dass bei Annahme von drei Jahren Verfahrensdauer für einen neuen Bebauungsplan der verbleibende Zeitraum von zwei Jahren für die bauliche Realisierung eines Vorhabens dieser Größe und der zu erwartenden anlagentechnischen Komplexität nicht ausreichend könnte. Dieses hohe Terminrisiko hat worst case zur Folge, dass die Stadt Stuttgart zum 1.11.2026 keine zentrale Notrufannahmestelle mehr hätte und die Stadt ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Betreiben einer ILS nicht mehr nachkommen könnte. Dies muss referatsübergreifend verhindert werden.

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