1354/2021 | Weihnachtsmarkt 2021 – Schausteller*innen entschädigen

Wir beantragen:

Die Schausteller*innen des nun abgesagten Weihnachtsmarktes werden vollumfänglich für ihre Arbeit und den Aufbau ihrer Buden im Zeitraum zwischen Zusage und Absage entschädigt. Sollten für diese Finanzierung nicht höhere politische Ebenen Sorge tragen, übernimmt die Landeshauptstadt die Kosten. In diesem Fall soll die Verwaltung darstellen, wie mit welchen Mitteln eine Kompensation des entstandenen Schadens stattfinden kann.

Begründung:

Aufgrund des pandemischen Geschehens wurde die vom Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart erteilte Zusage des Weihnachtsmarktes - erteilt am 19.2. - nur drei Tage später wieder zurückgenommen. In den dazwischenliegenden Tagen füllte sich der Marktplatz mit Buden und Ständen der Schausteller*innen, die sich auf ihr Jahresgeschäft vorbereiteten. Die nun verkündete Absage des Stuttgarter Weihnachtsmarktes bedeutet einen erneuten Verlust, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Die Zusage des Weihnachtsmarkts war im Anbetracht der pandemischen Entwicklung eine Fehlentscheidung, für die die Stadt nun die Verantwortung trägt. Stuttgart steht in der Pflicht, den dadurch entstandenen Schaden zu kompensieren.