133/2020 | Lokale Potentiale bei der Produktion von Alltagsmasken nutzen – Sozial Schwächere beim Infektionsschutz unterstützen

PULS Antrag zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen.

Hintergrund:

Die größte Reduktion der Ansteckung durch COVID-19 wird durch Einhaltung eines Mindestabstands und der Hygieneregeln erreicht. In Bereichen, wo dies nicht durchgehend möglich ist, reduziert die Verwendung einer die Nase und den Mund bedeckenden Gesichtsmaske die Viruslast in der Umgebung und damit das Infektionsrisiko für die umgebenden Personen. Daher wird das Ansteckungsrisiko insgesamt deutlich gesenkt, wenn alle eine Maske tragen. Auch sogenannte Alltags- bzw. Community-Masken können so dazu beitragen, die Infektionsrate zu senken. Daher hat das Land in der geänderten Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen (Corona-Verordnung – CoronaVO) auch ein verpflichtendes Tragen eines solchen Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV und beim Einkaufen, also dort, dort wo viele verschiedene Menschen auf engem Raum zusammentreffen, beschlossen.

Wie in den letzten Wochen überall im Netz und auch in kleinen Läden und Schneidereien in Stuttgart zu sehen ist, gibt es eine Vielzahl von lokalen Produktionsstätten, Manufakturen, Privat-Kleinhersteller*innen und kulturellen Institutionen, die bereit sind, die Produktion dieser Alltagsmasken aufzubauen. Teilweise läuft diese auch schon an, so z.B. bei der Kostümwerkstatt der Staatstheater Stuttgart, aber auch bei vielen Änderungsschneidereien. Andererseits stellt der Kauf von geeigneten Masken für viele Geringverdiener*innen und Leistungsbezieher*innen ein finanzielles Problem dar. Auch die Beschaffung gestaltet sich aufgrund der derzeitigen Produktionsengpässe, Lieferschwierigkeiten und teilweise hoher Kosten gerade für diesen Personenkreis als schwierig.

Um daher einerseits die lokalen Anbieter und deren Aktivitäten zu unterstützen, andererseits Bonus-Card-Bezieher*innen und sozialen Trägern solche Masken zur Verfügung zu stellen, wäre der Ankauf durch die Stadt ein wichtiger Schritt. Auch entsprechende Arbeitshilfeträger wie z.B. die ZORA gGmbH könnten als Anbieter hierfür in Betracht gezogen werden. Diese Masken können dann in Tafelläden, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, gemeindepsychiatrischen-/sozialpsychiatrischen Einrichtungen, Einrichtungen der Prostituiertenhilfe, Frauenhäusern, ambulanten Einrichtungen der Suchthilfe, Unterkünften für Geflüchtete sowie Einrichtungen der Arbeitshilfe und Sozialkaufhäusern (sofern geöffnet) an Bonuscard-Besitzer*innen kostenlos ausgegeben werden. Zudem können sie sozialen Einrichtungen mit Publikumsverkehr und v.a. den dortigen ehrenamtlichen Helfer*innen angeboten werden.

Um eine ausreichende Anzahl von Anbieter*innen zu erreichen und entsprechende Masken zu erhalten, wäre neben einer Abfrage bekannter Unternehmen und Institutionen sowie einem Aufruf in den Medien auch eine Online-Plattform gerade für Kleinhersteller*innen und Privatpersonen eine gute Möglichkeit, ihre lieferbaren Mengen der Stadt anzubieten. So könnten bspw. In einem ersten Schritt 15.000 solcher Masken zum Einkaufspreis von ca. 5 € pro Stück aus lokaler Produktion bezogen werden (ggf. auch mit einer minimalen/maximalen Abnahmemenge um die notwendige Sicherheit einerseits, die Breitenwirkung andererseits zu gewährleisten). Je nachdem wie sich die Nachfrage entwickelt, muss dann entsprechend nachgesteuert werden.

Dies wäre ein großer Gewinn auf vielen Ebenen: So können lokale Kleinanbieter und Handwerker*innen sowie kulturelle Institutionen, die unter einbrechenden Einnahmen aufgrund der Schließungen leiden, durch den verlässlichen Ankauf der Stadt unterstützt und der Aufbau der lokalen Produktion befördert werden. Und es kann die zusätzliche finanzielle Belastung von Geringverdiener*innen und Leistungsbezieher*innen durch die Corona-Krise verringert werden.

Daher beantragen wir:

1. Die Verwaltung prüft die Umsetzung eines solchen Projektes zur Unterstützung der lokalen Anbieter/Hersteller von sogenannten Alltagsmasken sowie deren Ausgabe an soziale Einrichtungen mit Publikumsverkehr und an Bezieher*innen der Bonuscard.

2. Die Verwaltung macht eine Bedarfserhebung bei den genannten Ausgabestellen für die Anzahl der dort voraussichtlich benötigten Masken, stellt dar, bei welchen lokalen Anbietern (Kleinhersteller*innen, kulturelle Institutionen etc.) diese besorgt werden können und listet die der Stadt dadurch entstehenden Kosten auf.

3. Um das dargelegte Ziel auch erfüllen zu können, sollten die Aufträge ohne ein förmliches Verfahren als „Dringlichkeitsbeschaffung“ mittels Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (VVoT), als freihändige Vergabe oder als form- und fristfreier Direktauftrag vergeben werden. Sollten die in einem ersten Schritt georderten und verteilten Masken nicht ausreichen, muss entsprechend nachgesteuert werden.

4. Die Stadt prüft die Erstellung einer Online-Plattform auf der Kleinhersteller*innen und Privatpersonen der Stadt ihre produzierten Masken mit möglichen Mengen und Lieferzeiträumen anbieten können.

Vielen Dank vorab.

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