1305/2021 | Stuttgart: Modellkommune für einen Mobilitätspass
Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die FrAKTION.
Begründung:
Mit dem Mobilitätspass beabsichtigt das Land, den Kommunen die Möglichkeit zu bieten, zusätzliche Mittel für den ambitionierten Ausbau des ÖPNV zu generieren und Anreize zu setzen, die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten. Gleichzeitig erhalten die Bürgerinnen und Bürger mit dem Mobilitätspass eine Gegenleistung: ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe, welches beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten eingelöst werden kann. Den Kommunen in Baden-Württemberg soll die Einführung einer der drei Varianten des Mobilitätspasses ermöglicht werden, die bereits in vier Modellkommunen zwischen 2019 und 2020 in einem Gutachten berechnet wurden: Ein Mobilitätspass für Einwohner/-innen („Bürgerticket“), für Kfz-Halter/-innen („Nahverkehrsabgabe“) sowie für Kfz-Nutzer/-innen („Straßennutzungsgebühr“). Ergänzend wird auf Wunsch einzelner Kommunen die Erhebung einer Arbeitgeberabgabe in die Betrachtung mit einbezogen.
In der Gemeinderatsdrucksache 1509/2019 (Neufassung), die am 6. Februar 2020 beschlossen wurde, steht: „… Künftig soll es Kommunen auf freiwilliger Basis ermöglicht werden, den öffentlichen Verkehr als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge solidarisch zu finanzieren und hierzu eine Nahverkehrsabgabe zu erheben oder das Modell eines Jobtickets für alle zur Finanzierung eines VVS-weit gültigen 365-Euro-Tickets einzuführen. Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt sich zudem Land und/oder Bund als Modellkommune zur Verfügung, um die Wirkweise einer solchen Drittnutzerfinanzierung im Rahmen eines Pilotprojekts zu untersuchen. …“
In einer Pressemitteilung vom 12. Oktober 2021 heißt es nun: „Den Kommunen werde die Landesregierung daher auch das Instrument des Mobilitätspasses anbieten. Er soll Kommunen, Landkreisen und Kommunalzusammenschlüssen die Möglichkeit bieten, zusätzliche Mittel für den massiven Ausbau des ÖPNV einzunehmen und Anreize zu setzen, um die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten. Die Einführung des Mobilitätspasses steht als wichtige Maßnahme im Entwurf der ÖPNV-Strategie 2030. Gemeinsam mit ausgewählten Landkreisen und Kommunen als Pionierregionen soll in den nächsten Monaten die Umsetzung des Mobilitätspasses und der Mobilitätsgarantie partnerschaftlich vorbereitet werden. Dazu hat das Verkehrsministerium bereits im August 2021 einen Bewerbungsaufruf über den Landkreistag und den Städtetag versandt. Bis Ende Oktober 2021 haben die interessierten Kommunen Zeit, sich beim Verkehrsministerium um eine Teilnahme als Pionierregion zu bewerben. In den nächsten Wochen haben die Verbände und zuständigen Akteure nun Zeit, ihre Stellungnahmen zum Entwurf der ÖPNV-Strategie 2030 beim Verkehrsministerium einzubringen.“
Ende Oktober läuft nun die Bewerbungsfrist beim Land ab, sich als Modellkommune zu bewerben. Da wir ausdrücklich oben genannten Beschluss gefasst haben, dass sich die LHS Stuttgart als Modellkommune zur Verfügung stellen will, um die Wirkungsweise einer solchen Drittnutzerfinanzierung im Rahmen eines Pilotprojektes zu untersuchen, beantragen wir folgendes.
Wir beantragen:
1. Der Oberbürgermeister berichtet im kommenden Verwaltungsausschuss über den Stand der Bewerbung der Landeshauptstadt Stuttgart.
2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, eine Bewerbung fristgerecht beim Land einzureichen.