1263/2019 | Klimaanpassung beim Bau der Mensa Rappachschule (GRDrs 902/2019)

Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen und Die FrAKTION:

Der Energiestandard des Neubaus der Mensa Rappachschule wird mit einer Unterschreitung der ENEV 2014 um ca. 37,1 Prozent angegeben. Das bedeutet, dass die Energieeinsparverordnung EnEV 2016 um 17,6 Prozent unterschritten wird. Laut aktuell gültiger städtischer Energierichtlinie 2017 sollen beim Neubau von städtischen Nichtwohngebäude eine 20-prozentige Unterschreitung der EnEV 2016 erfüllt werden.

Das Gebäude befindet sich in der in der Vorentwurfsphase und das Baugesuch ist noch nicht eingereicht. Der Mensaneubau soll doch eine Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren und länger haben. Insofern sehen wir hier das Erfordernis und die Möglichkeit, den Energiestandard zu verbessern. Auf die Maßnahme A 1.1 des aktuellen städtischen Aktionsprogramms „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ wird verwiesen.

Deshalb wird die Verwaltung aufgefordert, folgende Punkte zu prüfen und in der Planung beim Neubau der Mensa bzw. der Bestandssanierung zu berücksichtigen:

Wir beantragen:

A Neubau Mensa

1. Plusenergiestandard bzw. zumindest ein ambitionierterer Energiestandard als heute geplant.

Als Minimum ist eine 20-prozentige Unterschreitung der EnEV 2016 der Energierichtlinie 2017 für Neubauten von städtischen Nichtwohngebäude zu erfüllen. Weitergehende Einsparmaßnahmen werden geprüft.

2. Gebäudekonstruktion in Holzbauweise.

Das Gebäude ist in einer Mischbauweise geplant. Das Dach in Holzbauweise, die Wände als Mauerwerk. Wir bitten die Verwaltung, das dafür sehr gut geeignete Gebäude konstruktiv komplett in Holbauweise zu erstellen. (Siehe Maßnahmen A 1.3 Aktionsprogramm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“)

3. Fassadenbegrünung

Ergänzend zu den Baumersatzpflanzungen soll eine der Wände begrünt werden. Der Nord- oder Ostbereich des Gebäudes ist dafür sehr gut geeignet, da kaum Fensteröffnungen bestehen. Eine Begrünung kann hierbei auch aus geeigneten Rankpflanzen bestehen. (Siehe Kap. E 1 Aktionsprogramm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“)

4. Gebäudeheizung

Die Verwaltung soll prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, auf den Gas-Brennwert-Spitzenlastkessel zu verzichten (z.B. durch größeren Speicher, Nahwärmenetz im Quartier o.ä.).

5. Verwendung von Vogelschutzglas

Insbesondere die Übereck-Verglasung an der Südwestecke wirkt als tödliche Vogelfalle. Aufgrund der angrenzenden Feldflur, Kleingärten und des FFH-Gebietes Fasanengarten ist mit verstärktem Vogelflug zu rechnen.

B Modernisierung des Altbaus:

1. Photovoltaikanlage auf Bestandsdach

Die Verwaltung prüft und berichtet, welche statische Erfordernisse notwendig sind, um Photovoltaik auf dem Bestandsdach im Zuge der Dachsanierung zu installieren. Des Weiteren wird geprüft, ob analog dem Neubau hier der Einsatz von Solarziegeln ebenfalls möglich ist.

 

Stellungnahme durch die Verwaltung