1240/2019 | Fußgängerüberweg Rotebühl-/Schwabstraße: stadtauswärtige Seite umgehend einrichten!

Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen und Die FrAKTION

Vor kurzem wurde die Bushaltestelle Schwab-/Rotebühlstraße der Linie 42 (Fahrtrichtung Erwin-Schöttle-Platz) von der nordwestlichen Seite (vor dem REWE-Markt) auf die südwestliche Seite (vor der Dualen Hochschule) dauerhaft verlegt. Da hier in der Hauptfußgänger*innen-Achse kein Fußgängerüberweg über die Rotebühlstraße eingerichtet ist, entstand dadurch ein neues Gefährdungspotential für Fußgänger*innen.

Es ist nicht zumutbar und realistisch, dass Fußgänger*innen und vor allem Menschen mit Kinderwagen oder Mobilitätseinschränkungen drei Überwege nutzen sollen, um vom Bereich der alten Bushaltestelle zum Bereich der neuen zu gelangen. Es ist zu erwarten, dass Fußgänger*innen den kürzesten und schnellsten Weg nutzen werden, auch wenn sie sich dadurch selbst gefährden.

Im Hinblick auf die beabsichtigte Entwicklung der Landeshauptstadt Stuttgart, Fußgänger*innen-freundlich werden zu wollen, ist dieser Zustand kontraproduktiv. Die bisherigen Planungen zielten auf eine Bevorzugung und Verbesserung des motorisierten Verkehrs ab und finden im Stadtbezirk keine Mehrheit.

Der zuletzt von der Verwaltung vorgestellte Vorschlag ist nicht in den für den Haushalt 2020/21 beantragten Maßnahmen („Grüne Liste“) enthalten, so dass sich die Ausbaumaßnahmen, inklusive vierter Überweg, in die ferne Zukunft verschieben würden. Das ist auf Grund der Sicherheitslage nicht akzeptabel.

Wir schlagen vor, eine schnelle Lösung zu finden, die den Überweg mit geringen baulichen Eingriffen ermöglicht.

Daher beantragen wir:

1. Die umgehende Einrichtung eines lichtsignalgestützten Fußgänger*innen-Überwegs auf der stadtauswärtigen Seite der Kreuzung Rotebühl-/Schwabstraße.

2. Wenn auf dem Überweg eine Mittelinsel nötig ist, dann soll dieser auf der Fläche des heutigen Linksabbiege-Fahrstreifens errichtet werden. Falls dies zu einer Staubildung des Kfz-Verkehrs führen könnte, soll das durch angepasste Verkehrsmengensteuerung mittels der bestehenden Pförtnerampeln vermieden werden.

3. Sollte eine Interims-Ampelanlage (vgl. Baustellenampel) eine Beschleunigung der Einrichtung bringen, soll dies genutzt werden.

4. Die Möglichkeit einer Grünphasenschaltung für Fußgänger*innen für die gesamte Kreuzung, um diagonal kreuzen zu ermöglichen, sollte in Betracht gezogen werden.

5. Die bisherigen Planungen (vgl. Schreiben Amt für öffentliche Ordnung GZ 32-31/1.33 vom 04.06.2019) werden verlassen.

 

Zwischennachricht der Verwaltung