120/2020 | Informationsfreiheit für Schwangere
Wir beantragen:
-
Die Verwaltung benennt auf der Website der Stadt Stuttgart www.stuttgart.de alle Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche in Stuttgart durchführen.
-
Die Verwaltung benennt zusätzlich auf der Webseite der Stadt Stuttgart jene Ärztinnen und Ärzte, die auch in der aktuell veränderten Lage Schwangerschaftsabbrüche in Stuttgart durchführen.
-
Die Verwaltung klärt, an welche Beratungsstellen sich Schwangere in der aktuellen Situation wenden können.
Begründung:
Über eine Abschaffung des Paragraphen 219a wird seit vergangenem Jahr bundesweit diskutiert. Nach einem Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen ist die Abschaffung nun auch Thema im Bundesrat. Die Initiative des Berufsverbandes der Frauenärzte forderte im Februar 2018: „Ein freier Bürger muss in einem Rechtsstaat jederzeit freien Zugang zu allen für ihn relevanten Informationen haben. Dazu gehören ärztliche Informationen über medizinische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. Bei Frauen schließt dieses Recht ein, Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die medizinischen Belange eines Schwangerschaftsabbruchs ohne Einschränkung oder Hindernisse zu erlangen. Sachgerechte medizinische Information darf nicht unter Strafe stehen. Der Berufsverband der Frauenärzte unterstützt die Aufhebung des § 219a, damit betroffene Frauen ihr Recht auf freien Zugang zu für sie relevanten medizinischen Informationen wahrnehmen können.“
Die Bundesärztekammer stellt zwar eine Liste nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz online, diese jedoch deckt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Praxen und Ärzt_Innen ab, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das liegt vermutlich darin begründet, dass die Aufnahme in diese Liste nur nach freiwilligem Antrag stattfindet.
Die Städte Hamburg, Hannover, Berlin und Potsdam haben diese Informationen bereits auf ihren Seiten veröffentlicht. In Mannheim wird ein ähnlicher Antrag in den kommenden Wochen im Gemeinderat diskutiert. Nach einer Anfrage der Fraktion „Die FRAKTION“ im Rat der Stadt Hannover wurden diese Informationen nicht nur auf der Homepage der Stadt Hannover veröffentlicht, sondern auch auf der Seite des Landes Niedersachsen. Es wurden alle rechtlichen Informationsstellen sowie Beratungsstellen und Praxen gelistet. Bremen und viele andere Städte wollen bald nachziehen.
Wir denken, dass es auch für Stuttgart an der Zeit ist, endlich an die Gesundheit der Frauen zu denken und Kleiderbügel vor Zweckentfremdung zu schützen - diese sollten nur Kleiderbügel heißen und nicht Engelmacher.
Da wegen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens auch viel Beratungsstellen und Arztpraxen nur eingeschränkt oder gar nicht geöffnet haben, ist der Umgang mit einer ggf. überraschenden Schwangerschaft und der Zugang zu Hilfen für Schwangere momentan besonders schwierig. Da gerade Frauen in besonderen Lebenslagen Beratungsbedarfe haben und diese aktuell durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens noch stärker von Gewalt und Missbrauch bedroht sind, ist eine Klärung der Möglichkeiten bezogen auf die aktuellen Verhältnisse besonders wichtig.