108/2022 | Maskenpflicht gilt ab sofort in städtischen Verwaltungsgebäuden
Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die FrAKTION, FDP, Freie Wähler.
Begründung:
Seit Sonntag sind fast alle Corona-Schutzmaßnahmen weg. Masken müssen nur noch getragen werden, wo es ausdrücklich vorgeschrieben ist. Auch Zugangsbeschränkungen gibt es nur noch in wenigen Bereichen. Ladeninhaber, Betriebe, Kultureinrichtungen aber auch Verwaltungen können das Tragen der Masken über ihr Hausrecht anordnen. Zahlreiche Einrichtungen und Läden, aber auch Kommunen machen ab sofort von dieser Möglichkeit, Mitarbeitende wie auch Besucher*innen vor Ansteckung mit einer einfachen und bereits gewohnten und gelernten Methode zu schützen, Gebrauch.
Bereits einige Städte in BW haben zum Schutz der Mitarbeitenden wie auch zum Schutz der Besucher*innen verfügt: “Bei Terminen im Rathaus und in anderen Verwaltungsgebäuden muss eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden.
Wir beantragen:
Wir sind davon überzeugt, dass das Tragen von Masken ein wirkungsvoller Schutz vor Ansteckung ist und beantragen daher:
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung nutzen das Hausrecht der Stadt und setzen eine entsprechende Verordnung mit sofortiger Wirkung um.