001/2020 | Nutzung der schulischen WLAN-Netze für schulisches Personal freigeben

Hintergrund:

In der Antwort auf unsere Anfrage 1239/2019 hat die Verwaltung dargelegt, dass die Nutzung der pädagogischen (WLAN-)Netze durch private Endgeräte des schulischen Personals derzeit nicht vorgesehen ist. Dabei wäre die "Voraussetzung zur Änderung der bisherigen Regelung [...] ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Nutzung privater Endgeräte der Lehrkräfte in schulischen Netzen."

Die bisherige Regelung hat in der Praxis ihre Tücken. Mit der gewünschten fortschreitenden Digitalisierung der Schulen ist es immer öfter der Fall, dass das schulische Personal (v.a. Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches Personal) private Endgeräte für Unterricht und Betreuung - also dienstliche/berufliche Zwecke - einsetzt. Dies ist auch dadurch begründet, dass etwa für die Unterrichtsvorbereitung nicht immer und überall eine ausreichende Anzahl an schulischen Endgeräten vorhanden ist, sodass der Unterricht zum Teil zwangsläufig auf privaten Endgeräten vorbereitet werden muss.

Deshalb beantragen wir:

Die bestehenden Regelung zur Nutzung der pädagogischen Netze wird dahingehend angepasst, dass dem schulischen Personal auf Wunsch die Nutzung mit privaten Endgeräten gestattet wird. Die Verwaltung erarbeitet ein entsprechendes Konzept.

Wir regen an, den Antrag zuerst im Schulbeirat zu beraten und anschließend einem beschließendem Ausschuss zuzuführen.

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