318/2019 | Klimaschutzpaket – Potentiale nutzen: Grundsätze für das zukünftige Bauen entwickeln

Wir beantragen, im Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) im Rahmen der Beratungen zum Aktionsprogramm Klimaschutz (GRDrs 975/2019) folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:

1. Die im Klimaaktionsplan unter Maßnahme A 1.1 genannten Leuchtturmprojekte gehen in ihrer Beispielhaftigkeit über das Thema Plusenergie-Gebäude hinaus. Weitere Themen der Gebäude sind Passive Energiekonzepte in klimaangepassten Gebäuden, zerstörungsfreie Rückbaubarkeit und Wiederverwendbarkeit der Baumaterialien, Schwammstadtlösungen und – entgegen der immer größer werdenden Wohnflächen pro Kopf – sog. "Tiny Houses".

2. Aus den Grundsätzen für die Leuchtturmprojekte entwickelt die Landeshauptstadt Stuttgart Grundsätze für das zukünftige Bauen durch die Stadt und städtische Eigenbetriebe, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

3. Die Landeshauptstadt Stuttgart entwickelt eine Möglichkeit, die der LHS und den Eigenbetrieben auferlegten Grundsätze auch für andere Bauherren und auf nicht städtischen Grundstücken zur Anwendung zu bringen, und legt sie dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.

Begründung:

1. Wenn annähernd 35 Mio. Euro in Projekte investiert werden, um Leuchtturmprojekte aus ihnen zu machen, darf der Mehrwert nicht beim Thema Plusenergie Halt machen. Leuchtturmprojekte sollen immer auch Best-Practice-Beispiele sein, aus denen Lösungen abgeleitet und auf andere Projekte übertragen werden können. Daher sollen andere Anforderungen, die dem Klima ebenfalls Rechnung tragen, genauso mitgedacht werden. Dazu gehört eine geringe Flächenversiegelung, ein geringer Einsatz an (Primär-)Rohstoffen und Energie sowie die Entwicklung von Lösungen für ein angenehmes städtisches Mikroklima.

2. Wenn die Landeshauptstadt Stuttgart Leuchtturmprojekte entwickelt, die dem Klima Rechnung tragen, müssen diese beispielhaften Lösungen in einen für alle weiteren Projekte geltenden Grundsatzbeschluss umgesetzt werden, weil das Geld nur gut investiert ist, wenn es schlussendlich zu flächendeckenden Lösungen beiträgt.

3. Auch Investoren und andere Bauherren, die auf Stuttgarter Gemarkung bauen möchten, müssen dazu verpflichtet werden, mit ihren Gebäudekonzepten dem Klima Rechnung zu tragen. Die Klimawende ist eine Aufgabe der Vielen.

Stellungnahme durch die Verwaltung