319/2019 | Klimaschutzpaket – Energetische Sanierung bei den Leuchtturmprojekten mitdenken

Wir beantragen, im Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) im Rahmen der Beratungen zum Aktionsprogramm Klimaschutz (GRDrs 975/2019) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Verwaltung prüft, welche Möglichkeiten bestehen, die fünf ausgewählten Leuchtturmprojekte (Maßnahme A 1.1) mit ihren über den Standard hinausgehenden klimaschützenden Maßnahmen zu Projekten der Internationalen Bauaustellung IBA’27  zu machen und mit welcher Fördersumme gerechnet werden kann, wenn die Projekte als IBA-Projekte gefördert werden.

2. Die Fördersumme wird von den 35 Mio. Euro Projektbudget „Klimaneutrales Bauen“ abgezogen und stattdessen in die Energetische Gebäudesanierung im Bestand investiert.

3. Ist für die ausgewählten Projekte keine Förderung im Rahmen der IBA möglich, werden die Leuchtturmprojekte von fünf auf drei Projekte reduziert, sodass mindestens 10 Mio. Euro für die Energetische Gebäudesanierung im Bestand zur Verfügung stehen.

4. Ist für die ausgewählten Projekte eine geringe Förderung (< 5 Mio. Euro) möglich, werden die Leuchtturmprojekte von fünf auf vier Projekte reduziert, sodass mindestens 5 Mio. Euro zzgl. der Fördersumme für die Energetische Gebäudesanierung im Bestand zur Verfügung stehen.

5. Als eines der Leuchtturmprojekte wird kein Plusenergie-Neubau realisiert, sondern eine beispielhafte Energetische Gebäudesanierung vom Bestand zum Plusenergie-Haus durchgeführt.

Begründung:

1. In der Broschüre „Die IBA im Überblick“ (https://www.iba27.de/wp-content/uploads/181106-dossier-inhalt_nachdruck.pdf, abgerufen am 14.Oktober 2019) steht geschrieben: „Die IBA’27 kann Prozesse unterstützen, sie kann Initiativen, Unternehmen, Forschung und Projektentwicklung vernetzen, sie kann beim Beschaffen von Ressourcen helfen, kurz: die IBA’27 kann und will Ungewohntes und Neues möglich machen!“ Die Möglichkeiten, die die IBA der Stadtregion Stuttgart bietet, soll auch die Landeshauptstadt Stuttgart in vollem Umfang ausschöpfen.

2. (betrifft die Punkte 2. bis 5.)

Die CO2-Einsparung von fünf Leuchtturmprojekten ist gering gegenüber einer großflächigen Sanierung von Bestandsbauten, sogar bei einer Auswahl nach dem höchsten Kriterium der höchsten Effizienz bei der CO2-Reduktion.

Gleichzeitig ist es das Ziel einer Internationalen Bauausstellung Projekte als IBA-Projekte auszuzeichnen, die zeitgemäße Impuls im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich setzen und besondere Qualitäten aufweisen.

Folgende Qualitäten (Auszug aus „Qualitäten für Projekte der IBA’27“, https://www.iba27.de/wp-content/uploads/iba27_zielbildqualitaeten.pdf, abgerufen am 14. Oktober 2019) sind dabei die Qualitäten, die im Rahmen der IBA’27 erreicht werden sollen:

  • […]

  • Ein IBA’27: Projekt ist MUTIG, MODELLHAFT und ZUKUNFTSWEISEND.

  • […]

  • Ein IBA’27: Projekt wendet NEUE TECHNOLOGIEN UND PROZESSE an, um Planen und Bauen zu revolutionieren.

  • Ein IBA’27: Projekt reduziert ENERGIEVERBRAUCH, optimiert STOFFKREISLÄUFE und ist den internationalen Klimazielen und dem Erhalt einer lebenswerten Welt verpflichtet.

  • Ein IBA’27: Projekt erfüllt die zuvor genannten Qualitäten („best practice“) und bietet mindestens in einer der IBA’27-Qualitäten eine WEGWEISENDE WEITERENTWICKLUNG („next practice“).

  • […]

Stellungnahme durch die Verwaltung