267/2022 | Neuer Stadtraum B14: Chancen ergreifen

Das vielgelobte Wettbewerbsergebnis „Neuer Stadtraum B14" liegt seit zwei Jahren vor, seither ist es in der öffentlichen Wahrnehmung still um das Projekt geworden. Dabei wäre es gerade jetzt – mit dem Beschluss des neuen Klimaneutralitätsziels der Landeshauptstadt – wichtig, selbstbewusst und nachdrücklich zu zeigen, dass wir es ernst meinen mit einer deutlichen Verringerung des Verkehrs und den damit verbundenen CO2-Emissionen – und dass es an der Zeit ist, Platz zu machen für nachhaltige Mobilität und qualitätvolle Stadtgestaltung mit grüner und blauer Infrastruktur. Denn dass wir unser Klimaneutralitätsziel mit einer Antriebswende allein nicht erreichen, dürfte inzwischen jedem klargeworden sein. Noch wichtiger: Das Wettbewerbsergebnis zeigt, dass eine Umsetzung mit stadtverträglichem Verkehr nicht vom Bild der schlechten Erreichbarkeit dominiert werden muss. Stattdessen können Stück für Stück ruhende und fahrende Pkw sowie Lärm gegen Bilder von gern genutzten und klimaangepassten Aufenthaltsräumen und angebotsorientierten Verkehrsflächen getauscht werden. Beides trägt zur Lebensqualität in der Stadt bei und kann damit zum positiven Standortfaktor werden.

Soll die B14 einen Teil dazu beitragen, dass die Stadt klimaneutral wird, drängt die Zeit. Die Umgestaltung ist komplex, es bestehen viele Abhängigkeiten. Ein Projekt dieser Größe lässt sich nicht nebenbei stemmen – weder von der Verwaltung noch in den politischen Gremien. Umso wichtiger ist es, dass das Vorhaben einen Rahmen bekommt, der den Planungs- und Umsetzungsprozess kraftvoll begleitet, sodass eine Realisierung stetig vorangetrieben wird, und Transparenz schafft – auch unter Einbeziehung Externer.

Auf bzw. unter und am Rande der B14 stehen derweil Veränderungen an, die als Chance genutzt werden sollten, schnell, ggf. auch mit Interimslösungen, in die Umsetzung zu gehen. Hierbei handelt es sich konkret um

• die Abwasserkanalarbeiten in der Cannstatter Straße, bei der die Verwaltung schon aktiv eine Umsetzbarkeit des B14-Ergebnisses nach Abschluss der Arbeiten in Aussicht gestellt hat (vgl. GRDrs 177/2021),

• den Umbau des Kulissengebäudes der Württembergischen Staatstheater unter Berücksichtigung der damit einhergehenden vorgeschlagenen Veränderung des Tunnels am Gebhard-Müller-Platz,

• die Veränderungen im Bereich der Leonhardsvorstadt, bei der die Landeshauptstadt bei der Umsetzung des Hauses für Film und Medien sowie der Neuen Mitte auch Veränderungen an der B14 vornehmen bzw. zumindest einplanen kann,

•  die Arbeiten zum Brandschutz an verschiedenen Stadtbahn-Haltestellen entlang der B14. 
Für den Abschnitt zwischen Paulinenbrücke und Marienplatz, für den derzeit keine größeren Baustellen oder Umstrukturierungsmaßnahmen vorgesehen sind, die eine schnelle Verbesserung begünstigen, besteht aus dem Bezirksbeirat Süd der Wunsch, zügige Verbesserungen umzusetzen.

Wir beantragen:

1. Die Verwaltung berichtet im Rahmen einer Schwerpunktsitzung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik über den Sachstand zum Wettbewerbsergebnis „Neuer Stadtraum B14". Hierbei sind asp/Koeber/StetePlanung als Gäste zu laden.

2. Die Verwaltung unterbreitet dem Gemeinderat einen Vorschlag, wie das Jahrhundertprojekt der Stadttransformation „Neuer Stadtraum B14" durch ein prozessbegleitendes Gremium flankiert werden kann. Hierzu ist die Schaffung eines neuen Unterausschusses oder Beirats unter Hinzuziehung sachkundiger Einwohner*innen zu prüfen.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung sind folgende Fragen zu beantworten:

3. Konnte hinsichtlich der verkehrsplanerischen Machbarkeit zwischen der Abteilung Verkehrsplanung mit asp/Koeber/StetePlanung eine Verständigung erzielt werden?

4. Wie kann im Zusammenhang mit den Planungen zum Kulissengebäude sowohl die im Wettbewerbsergebnis vorgesehene Verringerung der Kfz-Fahrspuren erreicht werden, als auch eine bauliche Umsetzung der modifizierten B14-Unterführung dergestalt, dass eine sinnvolle Nachnutzung der Ebene -1 bereits konstruktiv angelegt ist (z.B. als Logistik-Hub)?

5. Wie kann im Zusammenhang mit den Planungen für das Haus für Film und Medien und der Neuen Mitte die Umgestaltung der B14 vorweggenommen oder der spätere Umbau zumindest einbezogen werden?

6. Wie sind die bekannt gewordenen Prämissen zur 8-streifigen Wolframstraße und der Heilmannkreuzung mit der Zielplanung zum Neuen Stadtraum B14 und der darin gesetzten politischen Vorgabe einer Halbierung der Verkehrsflächen für den MIV vereinbar? Konnte hierzu eine Verständigung mit asp erzielt werden?

7. Wie kann dem Wunsch aus dem Stadtbezirk Süd Rechnung getragen werden, zügig stadträumliche Verbesserungen im Abschnitt der B14 zwischen Marienplatz und Paulinenbrücke zu erreichen? (vgl. Beschluss vom 04.05.21)

8. Wie wird in die Arbeiten zum Brandschutz an den Stadtbahn-Haltestellen entlang der B14 das Wettbewerbsergebnis einbezogen?

9. Wie wird die Verwaltung nach Abschluss der Kanalarbeiten in der Cannstatter Straße und der Rücknahme der Baustelleneinrichtungsfläche den Straßenquerschnitt herstellen?

10. Welche Verwendung ist für das im laufenden Doppelhaushalt 22/23 hinterlegte Sachmittelbudget vorgesehen?