0203/2024 AN | Die neue Rosensteinbrücke – städtebauliche und verkehrliche Chancen für Bad Cannstatt nutzen
interfraktioneller Antrag von Die Grünen, SPD/Volt und PULS
Wir beantragen:
1. Die Rosensteinbrücke soll in eine Richtung eine Umweltverbundbrücke werden.Kfz-Verkehr soll nur in östlicher Fahrtrichtung zugelassen werden und weitgehend auf Anlieger beschränkt bleiben. Aus verkehrsstrukturellen Gründen soll es möglich sein, von der Pragstraße über die Rosensteinbrücke, Schönestraße und König-Karl-Straße zum Wilhelmsplatz zu fahren.
2. Damit die Verkehrsmengen in der Schönestraße verträglich für das Seilerviertel und das Projekt „Stadt am Fluss“ bleiben, soll die Verbindung Schöne-/Mercedesstraße dem Kfz-Verkehr nicht mehr zur Verfügung stehen.
3. Durch eine entsprechende Gestaltung des Thaddäus-Troll-Platzes, der Fahrradstraße Überkinger Straße und der Wilhelmstraße soll sichergestellt werden, dass nur Anlieger des Kursaalviertels und der Altstadt die Rosensteinbrücke nutzen.
4. Die im Rahmen des Verkehrsstrukturplans vorgestellte Unterbrechung der Schmidener Straße auf Höhe der Jahn-Realschule in Verbindung mit einem Vollausbau des Augsburger Platzes soll planerisch weiter vertieft werden, damit mit Inbetriebnahme der Rosensteinbrücke Durchgangsverkehr zur Schmidener Straße vermieden werden kann.
5. Die Rosensteinbrücke soll nicht in die Verkehrssteuerung der IVLZ integriert werden. Die Sonderverkehrssituationen sollen wie heute auch künftig ohne die Rosensteinbrücke abgewickelt werden.
6. Wir gehen davon aus, dass durch eine vorbeugende Instandhaltung der Neckarbrücken Komplettsperrungen von Brücken nicht mehr vorkommen. Sollten dennoch Havariefälle auftreten, sind provisorische Maßnahmen zu ergreifen, damit die Rosensteinbrücke einen Teil der Verkehrsmengen aufnehmen kann.
7. Beim Hochbunker soll die Verkehrsfläche minimiert und nur mit Bedarfssignalanlagen abgewickelt werden, da bei Anliegerverkehr nur geringe Verkehrsmengen zu erwarten sind. Wenn die Stadtbahn oder ein Bus kommt, soll eine Ampel den Vorrang des öffentlichen Verkehrs sicherstellen. Die freiwerdende Verkehrsfläche soll zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Hochbunker und für mehr Grünflächen genutzt werden.
8. Die künftige Nutzung der Rosensteinbrücke und die verkehrlichen Begleitmaßnahmen sind im Genehmigungsverfahren festzuschreiben.
Begründung:
Die neue Rosensteinbrücke soll eine moderne, architektonisch ansprechende Brücke werden, die für Fußgänger*innen, Radfahrende und ÖPNV-Nutzer*innen gleichermaßen attraktiv ist. Sie soll den Anforderungen des Klimaschutzes ebenso gerecht werden wie den Belangen der Altstadt und der Anwohner*innen des Kurpark- und Seilerviertels sowie der Neckarvorstadt.
Die Rosensteinbrücke ist ein wesentliches Element des Verkehrsstrukturplans. Im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts ist sicherzustellen, dass der Durchgangsverkehr von der Pragstraße zur Waiblinger und Schmidener Straße sowie Mercedesstraße wirkungsvoll unterbunden werden kann. Die Brücke soll daher ausschließlich dem Anliegerverkehr zur Altstadt, dem Kursaal- und Seilerviertel dienen. Der Kfz-Verkehr vom Hallschlag, der unteren Pragstraße und Neckarvorstadt zum Wilhelmsplatz soll über die Rosensteinbrücke, Schönestraße und König-Karl-Straße möglich sein. In Gegenrichtung ist kein Kfz-Verkehr notwendig, da mit der König-Karl-Brücke, dem Rosensteintunnel sowie der Neckartal- und Pragstraße alle Verkehrsbeziehungen gewährleistet werden.
Das Vorfeld der Brücke soll nach modernen städtebaulichen Gesichtspunkten geplant werden, wobei insbesondere beim Hochbunker eine fußgänger- und radfahrerfreundliche Verkehrsführung realisiert werden soll, die zur Stadt am Fluss passt. Dazu gehören für uns Fußgängerüberwege, ein Kreisverkehr oder Kreuzungen ohne Signalanlagen mit Ausnahme der ÖPNV-Bevorrechtigung. Die Verkehrsflächen sind auf ein Minimum zu reduzieren, da hier künftig nur in begrenztem Umfang Anliegerverkehr fahren soll.
Bei längerfristigen, gravierenden Einschränkungen von Neckarbrücken soll die Rosensteinbrücke vorübergehend in beide Fahrtrichtungen vom Kfz-Verkehr genutzt werden können. Für diese seltenen Fälle und die dann auch begrenzte Zahl an Fahrzeugen, muss dann das Brückenvorfeld provisorisch angepasst werden. Alle anderen Sonderverkehrssituationen, die von der Integrierten Verkehrsleitzentrale (IVLZ) der Landeshauptstadt gesteuert werden, sind über das heute bereits vorhandene Straßennetz abzuwickeln. Da diese Verkehrsführungen in den kommenden acht Jahren bereits praktiziert werden müssen, möchten wir, dass dies auch nach Fertigstellung der Brücke weiterhin so gehandhabt wird.
Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahmen und der Auswirkungen auf die Anwohner*innen und Umwelt dürfte ein Planfeststellungsverfahren unumgänglich sein. In jedem Fall müssen im Genehmigungsverfahren die verkehrliche Nutzung und die notwendigen Begleitmaßnahmen sowie ihre zeitlichen Zusammenhänge mit der Inbetriebnahme der Brücke festgelegt werden. Hierzu gehört auch eine Festlegung, bis wann der Augsburger Platz umgebaut sein muss, damit die Schmidener Straße vom Durchgangsverkehr befreit werden kann.