1262/2019 | Änderungsantrag zur GRDrs 950/2019: Wettbewerbsverfahren Neuer Stadtraum B14 – Auslobung

Interfraktioneller Antrag mit Die FrAKTION

Wir beantragen:

1. Einfügung Seite 22, drei neue Spiegelstriche:

a) „- Geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Grenzwerte gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit den Zielen des Lärmaktionsplans der Stadt sind in allen Planungsabschnitten darzustellen."

b) „- Geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Grenzwerte zur Luftreinhaltung gemäß der EU-Luftqualitätsrichtlinie sind in allen Planungsabschnitten darzustellen.“

c) „- Das Ziel, das heutige Verkehrsaufkommen auf der B14 in der Innenstadt durch eine Halbierung der Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr um 50% zu reduzieren.“

2. Ersetzung Seite 35-36:

„Damit soll bei der Umgestaltungsidee der einzelnen Straßenabschnitte der Entwurfsgedanke im Grundsatz konzeptionell darstellen, wie ein räumlicher und zeitlicher Umbau der B14, ausgehend von den vorhandenen Verkehrsbelastungen gestaltet bzw. organisiert werden kann, da bei der Umsetzung ein schrittweises Vorgehen erforderlich sein wird.“

durch:

„Leitgedanke bei der Umgestaltung ist das städtebauliche Ziel, die Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr um 50 % zu reduzieren. Das Entwurfskonzept soll dieses Ziel in einer schrittweisen Umsetzung in Bauabschnitten abbilden.“

3. Streichung Seite 36:

Das Ziel, in der Innenstadt künftig deutlich weniger Verkehr abwickeln zu wollen, muss in den Planungsansätzen jedoch klar hinterlegt sein. Entscheidend ist also eine Variabilität der Entwurfsidee, die auch eine Anpassung der Verkehrsmengen ermöglicht, die nur noch ca. 50 % der heutigen Verkehrsmengen bzw. der heutigen Verkehrsflächen für den motorisierten Individualverkehr betragen.“

4. Einfügung Seite 36, hinter dem zweiten Absatz:

„Die Einbettung alternativer Logistikkonzepte für die künftig weitgehend autofreie City und weiterer angrenzender Stadtteile gemäß dem Zielbeschluss „Lebenswerte Stadt für Alle“ in Form eines oder mehrerer Logistik-Hubs im Planungsgebiet ist ausdrücklich erwünscht.“

 

Stellungnahme durch die Verwaltung