0492/2024 AN | PV ist elementar für die Umsetzung der Energiewende in Stuttgart

interfraktioneller Antrag von Die Grünen, Die Linke/SÖS, FDP, PULS und Tierschutzpartei

Zur aktuellen Vorlage um die Freigabe regionaler Grünzüge für die Freiflächen-PV beantragen wir zur Stellungnahme der Verwaltung folgende Änderungen:

  1. Freiflächen-PV in regionalen Grünzügen auf Ackerflächen der Bodengüteklassen 5 und 4 wird abgelehnt.

  2. Der VRS wird gebeten, die Bodengüteklassen 5 und 4 als Ausschlusskriterium für Freiflächen-PV auf Ackerflächen in regionalen Grünzügen in die Abwägung aufzunehmen.

  3. Der VRS wird gebeten, auf Ackerflächen der Bodengüteklassen 5 und 4 in regionalen Grünzügen lediglich Agri-PV-Anlagen zuzulassen.

  4. Dies ergibt für die folgenden Flächen gegenüber dem Verwaltungsvorschlag Änderungen:

LHS 01/Stammheim, Lange Hube: Ablehnung, da Bodengüte 5. > ausschl. Zulassung von Agri-PV

LHS 02/Zuffenhausen, Hummelbrunnen: Zustimmung

LHS 03/Degerloch Stock: Ablehnung, Bodengüte 4. > ausschl. Zulassung von Agri-PV

S-PV-04/Zuffenhausen: überwiegend Ablehnung, da überwiegend Bodengüte 5 und 4. > ausschl. Zulassung von Agri-PV

S-PV-01/1-6 /Plieningen, Dauergrünland und kein Ackerbau; durch Baustellen-Flächen S2 –Bau und Betonwerk keine Bodengüte 4-5 mehr zu erwarten, da über Jahre stark verdichtet.

Zustimmung zu Fläche zwischen B27 und auf heutigen Baustellenflächen.

S-PV-01/1-5 und S-PV- 01/1-4 Plieningen Ablehnung, Bodengüte 5 und 4 und wie Verwaltung

S-PV-01/1-1 bis S-PV- 01/1-3 Plieningen: Ablehnung, Bodengüte 5 und 4. > ausschl. Zulassung von Agri-PV

S-PV-02/1 Möhringen: Ablehnung, Bodengüte 4. > ausschl. Zulassung von Agri-PV

S-PV-02/2 Möhringen: Ablehnung, wie Stellungnahme Verwaltung

S-PV-03 Hedelfingen, Einöd: Zustimmung (Deponiefläche)

S-PV-04/1 bis 04/4 Stammheim / Zuffenhausen: Ablehnung, Bodengüte 5 und 4. > ausschl. Zulassung von Agri-PV und wie Stellungnahme Verwaltung

S-PV-05 Mühlhausen Umspannwerk: Ablehnung, Bodengüte 4. > ausschl. Zulassung von Agri-PV,

Darüber hinaus beantragen wir zur weiteren Bearbeitung durch die Verwaltung:

  1. Auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen des Acker- und Gemüsebaus werden nur Agri-PV-Anlagen zugelassen.

  2. Die Stadtverwaltung treibt PV auf Park- und Ride-Plätzen über die SWS im Benehmen mit den jeweiligen Eigentümer*innen voran.

  3. Entlang von Straßen, Wegen, Brücken und Schienen der Stadt prüft die Verwaltung, welche städtischen Flächen für die PV-Nutzung zur Verfügung stehen und bietet sie der SWS zur Umsetzung an. (Ergänzend zu dem Beschluss der klimaneutralen Liegenschaften bis 2030.)

  4. Die Stadt zeigt den SWS städtische Parkplätze und Verkehrsflächen Gebäude, prioritäre PV Flächen wie Parkplätze, bevor Freiflächen PV-Anlagen auf städtischen Flächen umgesetzt werden.

  5. Die Stadt prüft auf welchen stadteigenen Weinbergen sie Agri-PV in Kombination mit der Weinbaunutzung umsetzen kann.

  6. Es wird darüber hinaus geprüft, auf welchen stillgelegten - außerhalb von Landschaftsschutz-gebieten liegenden - Weinbergen Freiflächen-PV umgesetzt werden kann und bietet dazu ggfs. städtische Flächen Privaten im Tausch an.

  7. Die Stadt berät Discounter über die mögliche PV-Nutzung der Parkierungsflächen und bietet die Umsetzung durch die SWS an.

Begründung:

Bisher sind nur 2 % des PV-Potentials der Stadt genutzt. 53 % der Fläche sind durch Bebauung und Verkehr belegt, doch Gebäude, Parkplätze und Radwege bieten große PV-Möglichkeiten. Auch Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienen wurden gesetzlich für PV vereinfacht und könnten genutzt werden. Würde man dieses Potential ausschöpfen, gäbe es weit mehr Fläche als durch Freiflächen-PV in Grünzügen. Dennoch wird zu wenig auf öffentlichen und privaten Flächen getan, daher ist es sinnvoll, auch Freiflächen-PV anzugehen.

Es ist sinnvoll, dass der VRS die Anhörung zur Ausweisung von Vorbehaltsgebieten und zur Öffnung regionaler Grünzüge für Freiflächen-PV-Anlagen durchführt. Dabei geht es um die Frage, ob landwirtschaftliche Flächen in Grünzügen für PV-Nutzung genutzt werden sollen, wobei Doppelnutzung bei Beeren-, Obst- und Weinbau denkbar ist. Gemüse- und Ackerbauflächen sind für PV-Nutzung grundsätzlich schwierig und Flächen mit hoher Bodenqualität (Bodengüte 4 und 5) halten wir Freiflächen-PV für ungeeignet. Dort befürworten stattdessen Agri-PV.

Die Landwirtschaft könnte durch Agri-PV profitieren, indem statt Freiflächen-PV vertikale Anlagen genutzt werden. Die Universität Hohenheim erforscht diese Technik ohne Betonfundamente, was den Bodeneingriff minimiert. Die Ost-West-orientierten PV-Anlagen ermöglichen weiterhin Ackerbau und Betriebe könnten neben der Landwirtschaft auch Energie produzieren. Besonders intensiv genutzte Flächen könnten durch Blühstreifen unter den Anlagen ökologisch aufgewertet werden. Auch Stuttgart sollte zur Energieversorgung beitragen.